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Checkliste Jahresabschluss

Checkliste Jahresabschluss für KMU: letzter Monatsabschluss, Inventur, Abschreibungen, Rückstellungen, Steuern und Übergabe an Steuerberatung oder Treuhand.

  • Typischer Rhythmus jährlich
  • Die Checkliste 5 Abschnitte, 25 Punkte
  • Variablen {{fiscal_year}} {{entity}}
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Read in English: Year-End Close Checklist

Diese Checkliste ist für den Jahresabschluss gedacht und läuft einmal pro Geschäftsjahr, nachdem der letzte Monat abgeschlossen ist. Sie baut auf dem regelmäßigen Monatsabschluss auf und ergänzt die Arbeiten, die nur einmal im Jahr anfallen: Inventur, Prüfung der Anlagen, Abschreibungen, Rückstellungen, Steuern und die Übergabe an die Steuerberatung, die Treuhand oder die Revisionsstelle.

Wer verantwortlich ist

Die Leitung Finanzen oder die Person, die die Buchhaltung führt, ist für den Durchlauf verantwortlich. Viele Schritte hängen an anderen Personen: das Lager an der Inventur, die Führungskräfte an Boni und Ferien- bzw. Urlaubsguthaben, die Steuerberatung an der Steuerberechnung. Diese Schritte früh namentlich zuweisen. Ein Jahresabschluss verzögert sich meist, weil jemand außerhalb der Buchhaltung seine Frist nicht kannte.

Typische Fehler

  • Erst im Januar anfangen. Inventur, Stichtage und Termine mit Steuerberatung oder Revision im letzten Quartal planen, nicht danach.
  • Anlagenverzeichnis nicht prüfen. Verkaufte, verschrottete oder verlorene Anlagen bleiben sonst jahrelang im Verzeichnis stehen.
  • Rückstellungen ohne Grundlage. Jede Rückstellung und Abgrenzung braucht eine Berechnung und Belege. Revision und Steuerbehörden fragen danach.
  • Das Jahr wieder öffnen. Späte Korrekturen nach der Genehmigung sind mühsam. Mit allen, die buchen, einen festen Abschlusstermin vereinbaren.

Passen Sie die Checkliste an Ihre Rechtsordnung, Rechtsform und Rechnungslegung an; sie ersetzt keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Ob eine Prüfung nötig ist und welche Fristen gelten, unterscheidet sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Checkliste: Jahresabschluss {{fiscal_year}} für {{entity}}

Planen

  • Zeitplan mit Steuerberatung, Treuhand oder Revisionsstelle abgestimmt, inklusive Abgabetermin
  • Stichtage für Rechnungen, Eingangsbelege und Spesen allen Mitarbeitenden mitgeteilt
  • Inventur zum Ende von {{fiscal_year}} geplant optional

    Nur bei Unternehmen mit Warenlager. Zählteams und Aufsicht festlegen.

Letzte Periode

  • Monatsabschluss für den letzten Monat von {{fiscal_year}} erledigt
  • Salden von Bank, Kreditkarten und Zahlungsanbietern mit den Auszügen zum Jahresende abgestimmt

    Die PDF-Auszüge aufbewahren. Steuerberatung oder Revision verlangen sie.

  • Saldenbestätigungen für Darlehen, Leasing und große Lieferantenkonten eingeholt optional
  • Inventurergebnis mit der Lagerbuchhaltung abgestimmt und Differenz gebucht optional

Abschlussbuchungen

  • Anlagenverzeichnis geprüft: Zugänge, Abgänge und nicht mehr genutzte Anlagen
  • Abschreibungen für das ganze Jahr gebucht und mit dem Anlagenverzeichnis abgestimmt
  • Debitoren geprüft und Wertberichtigungen oder Ausbuchungen mit Begründung gebucht
  • Boni, Ferien- bzw. Urlaubsguthaben und Überstunden abgegrenzt, soweit Ihre Rechnungslegung es verlangt

    Die Angaben von HR oder den Führungskräften schriftlich einholen und mit der Berechnung ablegen.

  • Rückstellungen für Garantien, Rechtsfälle oder belastende Verträge geprüft und dokumentiert
  • Rechnungsabgrenzungen für Erträge und Aufwände über den Jahreswechsel geprüft
  • Fremdwährungssalden zum Stichtagskurs bewertet optional

Steuern und Abschluss

  • Umsatzsteuer bzw. MWST des Jahres mit dem Hauptbuch abgestimmt

    In der Schweiz ist die Finalisierung innert 180 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres fällig.

  • Ertragsteuern berechnet oder von der Steuerberatung erhalten und gebucht
  • Lohnsummen des Jahres mit den Lohnjournalen und den Meldungen an die Sozialversicherungen abgestimmt
  • Entwurf von Bilanz, Erfolgsrechnung bzw. GuV und Anhang für {{fiscal_year}} erstellt
  • Entwurf mit dem Vorjahr verglichen und wesentliche Veränderungen erklärt

Abschließen und übergeben

  • Abschlussunterlagen an Steuerberatung, Treuhand oder Revisionsstelle übergeben

    Saldenliste, Abstimmungen, Anlagenverzeichnis, Rückstellungen und Verträge in einem gemeinsamen Ordner.

  • Mit der Beratung oder Revision vereinbarte Korrekturen gebucht
  • Jahresabschluss durch das zuständige Organ genehmigt

    Je nach Rechtsform z. B. Generalversammlung, Gesellschafterversammlung oder Inhaber.

  • Geschäftsjahr {{fiscal_year}} in der Buchhaltungssoftware gesperrt und Saldovortrag gebucht
  • Abschlussunterlagen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert

    In der Schweiz 10 Jahre (OR Art. 958f). In Deutschland je nach Unterlage 8 oder 10 Jahre, in Österreich in der Regel 7 Jahre.

  • Erkenntnisse festgehalten und Zeitplan für das nächste Jahr angepasst
Checkliste als Markdown

Häufige Fragen

Wann sollte man mit dem Jahresabschluss beginnen?

Die Planung beginnt im letzten Quartal des Geschäftsjahres. Termine für Inventur, Stichtage und Besprechung mit der Steuerberatung oder Revision festlegen und offene Abstimmungen bereinigen, solange die Details noch präsent sind. Die eigentlichen Abschlussarbeiten starten, sobald der letzte Monat vollständig gebucht ist.

Welche Unterlagen braucht die Steuerberatung für den Jahresabschluss?

Typisch sind die Saldenliste, Kontoauszüge zum Jahresende, Abstimmungen der wichtigsten Bilanzkonten, das Anlagenverzeichnis, Inventurlisten bei Warenlager sowie Nachweise für Abgrenzungen und Rückstellungen. Oft werden auch Darlehens- und Leasingverträge und die Lohnjahresauswertungen verlangt. Am besten die Liste der eigenen Beratung anfordern.

Braucht ein kleines Unternehmen eine Revision?

Nicht jedes Unternehmen muss seinen Abschluss prüfen lassen, aber jedes muss einen Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellen. Ob eine Prüfung nötig ist, hängt von Land, Rechtsform und Größe ab. Die geltenden Schwellenwerte mit der Steuerberatung oder Treuhand klären und die Checkliste in jedem Fall nutzen.

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